Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.1975 - III B 96.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2211
BVerwG, 07.03.1975 - III B 96.73 (https://dejure.org/1975,2211)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1975 - III B 96.73 (https://dejure.org/1975,2211)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1975 - III B 96.73 (https://dejure.org/1975,2211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,2211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erbe; Ausgleichsbehörde; Akten der Ausgleichsverwaltung; Auffinden vorhandener Bescheide; Akteneinsicht; Verfahrensbeteiligter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 242/09

    Restitutionsklage: Auffinden einer Urkunde als Wiederaufnahmegrund

    (2) Einer Partei ist als Verschulden im Sinne des § 582 ZPO anzurechnen, wenn sie es unterlassen hatte, die dem Gericht vorgelegten Akten einer Behörde einzusehen und deshalb keine Kenntnis von Urkunden besaß, die in diesen Akten enthalten waren (BVerwG DVBl 2003, 868 und ZLA 1975, 124).
  • BVerwG, 18.10.1984 - 2 CB 17.84

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederaufnahme des Verfahrens -

    Eine Urkunde wird aber gemäß § 580 Nr. 7 b ZPO auch dann nicht "aufgefunden", wenn sie sich bei der Entscheidung im Vorprozeß bereits in den beigezogenen Verwaltungsvorgängen befand, in die der Kläger jederzeit Einsicht nehmen konnte und Einsicht genommen hat (vgl. auch Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - BVerwG 2 B 30.73 - , vom 7. März 1975 - BVerwG 3 B 96.73 - und vom 14. September 1979 - BVerwG 2 B 17.78 -).

    Wer seine Rechte als Verfahrensbeteiligter aus Unkenntnis oder Zeitmangel nicht ausreichend wahrgenommen hat, kann sich nicht darauf berufen, Urkunden erst nach Abschluß des Vorprozesses "aufgefunden" zu haben (Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 3 B 96.73 - ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 582 Anm. 1 B).

  • BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahrens im

    17 bb) Im Beschluss vom 7. März 1975 BVerwG III B 96.73 (Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 14) hat das Bundesverwaltungsgericht einem Beteiligten als Verschulden im Sinne des § 582 ZPO angerechnet, wenn er es unterlassen hat, die dem Gericht vorgelegten Akten der Behörde einzusehen und deshalb keine Kenntnis von Urkunden hatte, die in diesen Akten enthalten waren.
  • BVerwG, 24.02.2009 - 5 B 4.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung des Begriffs des Auffindens einer anderen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu bereits in der Sache mit dem Verwaltungsgericht und der von der Beklagten angeführten zivilprozessualen Kommentarliteratur übereinstimmend wiederholt entschieden, dass dieser Wiederaufnahmegrund nicht losgelöst vom Verschulden bestimmt werden kann (vgl. bereits Urteil vom 22. Februar 1963 BVerwG 4 C 112.62 Buchholz 427.3 § 342 LAG Nr. 1 und Beschluss vom 7. März 1975 BVerwG 3 B 96.73 Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 14.09.1979 - 2 B 17.78

    Anforderungen an die Rüge der mangelnden Sachaufklärung - Ordnungsgemäße

    Es ist jedenfalls eindeutig und damit nicht klärungsbedürftig, daß eine Urkunde nicht gemäß § 580 Nr. 7 b ZPO "aufgefunden" wird, wenn sie sich bei der Entscheidung im Vorprozeß bereits in den Personalakten befand, in die der Kläger jederzeit Einsicht nehmen konnte (vgl. auch Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 3 B 96.73 - [Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 14]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 37. Aufl., § 580 Anm. 4 F und § 582 Anm. 1 B).
  • BVerwG, 31.03.1976 - III B 7.74

    Anspruch auf Vertagung - Mitwirkungspflicht des Klägers an der

    In entsprechender Anwendung der Grundsätze, die im Rahmen der Wiedereinsetzung in versäumte gesetzliche Fristen zur Frage des Verschuldens entwickelt worden sind, muß ein Beteiligter die Folgen tragen, wenn er an Mängeln scheitert, die sich aus seiner Rechtsunkundigkeit ergeben (vgl. Urteil vom 16. März 1956 - BVerwG II C 52.53 - Beschluß vom 19. März 1955 - BVerwG II C 219.54 - Urteil vom 22. Juni 1960 - BVerwG VI C 463.56 - [Buchholz 234 § 81 Nr. 3]; Beschluß vom 15. Juli 1960 - BVerwG VII CB 108.58 - Beschluß vom 30. Oktober 1967 - BVerwG IV B 29.67 - Beschluß vom 31. Oktober 1974 - BVerwG I C 34.74 - Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG III B 96.73 -).
  • BVerwG, 20.07.1992 - 5 ER 633.92

    Wiederaufnahme des Verfahrens

    Ein Beteiligter ist nicht im Sinne dieser Vorschrift "ohne ... Verschulden außerstande", den Restitutionsgrund in dem früheren Verfahren geltend zu machen, wenn er es aus einem in seiner Person liegenden Grund unterlassen hat, den Restitutionsgrund rechtzeitig vorzubringen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 3 B 96.73 - ).
  • BVerwG, 18.12.1978 - 3 B 30.78
    Dies wiederum läßt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles beantworten, und entzieht sich damit einer grundsätzlichen Klärung (vgl. Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 3 B 96.73 - [Buchholz 310 § 153 Nr. 14 = ZLA 1975, 124]).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 8 B 127.92

    Recht auf Einsicht der Akten im Berufungsverfahren

    Sie kann sich deshalb nicht darauf berufen, sie sei daran gehindert gewesen, die nunmehr vorgetragenen vermeintlichen Nichtigkeitsgründe bereits mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. auch Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG III B 96.73 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 14 S. 1 ).
  • VG Düsseldorf, 21.06.2002 - 15 K 7242/98

    Ausgestaltung der Zulassung eines griechischen Rechtsanwalts nach Erlangung eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 1975 - III B 96.73 -, Buchholz 310 Nr. 14 zu § 153 VwGO sowie Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmamn/Pietzner, VwGO, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2002, § 100 Rz. 9.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht